Leider keine Facharbeit bei der Kellerdämmung gewesen, wie man hier sieht...
Nach Beanstandung der Dämmplattenanbringung, wurde dann statt die lockeren Dämmplatten zu erneuern, diese einfach angedübelt - auch im Bereich, wo mit Erde angefühlt werden soll. Also erneute Beanstandung... Dann stellten wir fest, dass die Dübellöcher mindestens 6,2 cm tief (laut Handwerker höchstens 5 cm tief) in unsere "wasserdichte Wanne" gebohrt wurden. Die "Schale", die für Wasserdichtikeit sorgt ist laut Hersteller 6 cm dick... Also verlangten wir, dass jedes Bohrloch mit Bitumen abgedichtet wird! Da ist eine genaue Kontrolle äußerst schwierig.
Vertraue ist gut, Kontrolle ist besser
Also, obwohl ein Preisnachlass gewährleistet wurde und die Mängel behoben wurden, hätten wir lieber für normales Geld gute Arbeit gesehen - daher ist leider keine gute Note für den Kellerbauer möglich gewesen. Aufgepasst, bei Preisnachlass wird auch zuerst versucht "sämtliche weiteren gegenseitigen Forderungen..." auszuschliessen! Somit im zweifelsfall auch jede Gewährleistung ausgeschlossen. Das sollte man so auf keinen Falle unterschreiben! Das hat der Kellerbauer auch letztenendes relativ schnell eingesehen und diesen Satz aus der Preisnachlassvereinbarung entfernt.
SANITÄRBAUMÄNGEL - siehe bitte Sanitärseite, denn es war außergewöhnlich viel und verdient eine eigene Seite.